Sorgerechtsverfügung für ihre Kinder
„Natürlich werde ich immer für dich da sein.“ Wer hat diesen Satz nicht schon mal zu seinem Kind gesagt? Denn wer denkt gern daran, was passiert, wenn ein Schicksalsschlag die Kinder von einem Tag auf den anderen ohne sorgeberechtigten Elternteil zurücklässt? Wer sich dann um die minderjährigen Kinder kümmern soll, muss ein Gericht festlegen. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern diese Entscheidung maßgebend beeinflussen. Wir erklären in diesem Merkblatt die
Rechtslage und geben Ihnen Tipps für die Formulierung. Was passiert mit den Kindern, wenn die Eltern sterben?
Eine schwere Krankheit oder ein tödlicher Unfall kann jeden treffen. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, ist es besonders
wichtig, für einen möglichen Unglücksfall vorzusorgen. Dazu zählt auch, sich darüber Gedanken zu machen, wer im
schlimmsten Fall die Kinder betreuen soll.
Was ohne Sorgerechtsverfügung passiert:
Gericht legt Sorgerecht fest
Wenn ein Kind beide Eltern bzw. denjenigen verliert, der dasalleinige Sorgerecht besaß, dann entscheidet das Familiengericht
darüber, wer sich künftig um das Kind kümmern soll. Stirbt der allein Sorgeberechtigte, so überträgt das Gericht dem
anderen Elternteil das Sorgerecht. Dabei muss es jedoch das Wohl des Kindes berücksichtigen. Voraussetzung ist deshalb,
dass nichts Gravierendes dagegenspricht. Andernfalls bestimmt das Gericht – wie auch beim Tod beider Elternteile – mit
Unterstützung des Jugendamtes einen geeigneten Vormund.
Auswahl des Vormundes
Oft beauftragen Gerichte Verwandte des Kindes mit der Vormundschaft. Ohne nahe Angehörige kann ein Amtsvormund
(Jugendamt) oder ein Vormundschaftsverein bestellt werden. Weitverbreitet ist die Annahme, dass Taufpaten „automatisch“
die Vormundschaft erhalten. Das ist allerdings falsch. Taufpaten haben nur eine kirchliche, keine rechtliche Funktion. Sie sollen die religiöse Entwicklung des Patenkindes begleiten und die Eltern in Erziehungsfragen unterstützen. Das war früher noch anders. Damals gehörte auch die Fürsorgepflicht im Fall des frühen Todes der Eltern dazu.
Das Familiengericht berücksichtigt bei der Auswahl eines geeigneten Vormundes verschiedene Faktoren. Hierzu zählen
der vermutete Wille der Eltern und die Bindung der Kinder an bestimmte Personen. Es beachtet zudem die Vermögenslage
und die persönlichen Verhältnisse der Person. In der Praxis ist es aber schwierig, langjährige Familienstreitigkeiten oder
Abneigungen miteinzubeziehen.
Vormund bekommt Sorgerecht
Hat das Gericht einen Vormund bestimmt (z. B. den Bruder der
verstorbenen Mutter), übt dieser das Sorgerecht gegenüber
dem minderjährigen Kind aus. Er ist dann der rechtliche
Vertreter anstelle der Eltern. Dabei muss er das Kind nicht
automatisch bei sich aufnehmen. Er kann auch bestimmen,
dass sein Mündel bei einer Pflegefamilie oder in einem Heim
aufwächst.
Für die Ausübung von bestimmten Rechtsgeschäften braucht er
die Genehmigung des Gerichts. Dies ist z. B. der Fall, wenn der
Vormund das Haus der verstorbenen Eltern verkaufen muss,
um die Ausbildung des Kindes zu finanzieren. Das Gericht übt
somit eine Kontrollfunktion aus.
Was mit Sorgerechtsverfügung
passiert
Eltern können mitbestimmen
Als Eltern können Sie im Voraus regeln, wer sich nach Ihrem Tod
um Ihre Kinder kümmern soll. Setzen Sie dafür handschriftlich
eine Sorgerechtsverfügung auf. Alternativ können Sie eine
entsprechende Regelung in Ihre letztwillige Verfügung (z. B.
Testament) aufnehmen. Voraussetzung für eine Bestimmung
der Vormundschaft: Sie sind sorgeberechtigt und haben damit
rechtlich gesehen ein Benennungsrecht.
Gerichtliche Einwände ausschließen
Von Ihren Vorgaben darf das zuständige Gericht nur abweichen,
wenn die als Vormund vorgeschlagene Person nicht
geeignet ist. Das Gericht prüft unter anderem die Volljährigkeit.
Der 17-jährige Bruder kann also nicht als Vormund für die
kleine Schwester angegeben werden. Auch sehr alte, gebrechliche
Großeltern müssen mit Widerstand des Richters
rechnen. Fehlen die entsprechenden Voraussetzungen für
eine Vormundschaft, darf das Gericht zum Wohle des Kindes
anders entscheiden.
Angehörige in die Entscheidung einbeziehen
Sie möchten sichergehen, dass Ihre Anordnungen umgesetzt
werden? Dann sollten Sie im Vorfeld mit allen Beteiligten,
insbesondere mit dem gewünschten Vormund, darüber
sprechen. Auch die Wünsche Ihrer Kinder sollten Sie berücksichtigen:
Kinder ab 14 Jahren können sich der von den Eltern
angeordneten Regelung widersetzen.
Inhalt der Sorgerechtsverfügung
In Ihrer handschriftlichen Verfügung sollten Sie namentlich
benennen, wer im Todesfall oder bei einer schweren Krankheit
Vormund für die minderjährigen Kinder sein soll.
Sinnvoll ist es, zusätzlich einen Ersatzvormund zu benennen.
Vielleicht ist die vorgesehene Person ja zum fraglichen Zeitpunkt
selbst nicht in der Lage, die zugesagten Pflichten zu
erfüllen.
Wenn sie unseren ERGO Rechtsschutz haben, vermitteln wir Ihnen spezialisierte Rechtsanwälte, die Sie
kompetent dazu beraten und eine Sorgerechtsverfügung für Sie erstellen.
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