Hier finden Sie meine Kooperationspartner:

Hier finden Sie meine Kooperationspartner:

Hier finden Sie meine Kooperationspartner:

BIG direkt gesund

BIG direkt gesund

Wechseln Sie jetzt zu unserem Partner BIG direkt gesund. Als erste gesetzliche Direktkrankenkasse bietet die BIG Ihren Kunden umfassenden Gesundheitsschutz, flexiblen Service und attraktive Leistungen. Profitieren Sie bei Abschluss einer Mitgliedschaft bei der BIG von bis zu 200 € Bonus für eine Kranken- oder Pflegezusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung der ERGO. Bei Fragen zur BIG direkt sprechen Sie mich gern darauf an, ihr Michael Waldhier

Wüstenrot

Wüstenrot

Seit 1921 begleitet die Wüstenrot Bausparkasse AG ihre Kunden und deren Familien auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände. Mit der Idee „Jeder Familie ihr Eigenheim“ des Begründers Georg Kropp, wurde der Grundstein für das Bausparen gelegt. Seit dem hat sie als zweitgrößte deutsche Bausparkasse Millionen von Menschen das Eigenheim mitfinanziert. Gemeinsam mit den über 1.000 Mitarbeitern kümmern sich zudem über 3.000 Außendienstpartner bei den Menschen vor Ort um Fragen rund um Baufinanzierung und Bausparen. Die Wüstenrot Bausparkasse AG ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen (ARGE). Für mehr Informationen sprechen Sie mich gerne an, ihr Michael Waldhier

PlanetHome Finanzierung

PlanetHome Finanzierung

PlanetHome - Ihr vertrauensvoller Partner auf dem Weg zur Wunsch-Immobilie. Informationen gibt es hier in ihrer ERGO Geschäftstelle Michael Waldhier

Wir sind zertifizierter Partner der MetallRente!

Wir sind zertifizierter Partner der MetallRente!

ERGO ist Partner der MetallRente. MetallRente ist eine gemeinsame Gründung von IG Metall und Gesamtmetall. Bereits 44.000 Unternehmen haben sich für MetallRente entschieden. Damit sind wir das größte Versorgungswerk Deutschlands. Wir verhandeln mit namhaften Versicherungsunternehmen über gute Bedingungen für die Vorsorge. Jeder bekommt von uns Großkundenkonditionen, weil wir eine starke Gemeinschaft sind. Wir sorgen für niedrige Kosten, Sicherheit und Flexibilität, kombiniert mit staatlicher Förderung. Das ist der Schlüssel für unseren Erfolg. Werden auch Sie Teil unserer Gemeinschaft! Mit der Branchenlösung MetallRente erreichen wir für Sie ganz besonders vorteilhafte Absicherungsmodelle. Wir bieten bestmögliche Vorsorgelösungen: - bei der betrieblichen Altersversorgung / MetallRente.bAV - für die Absicherung im Falle von Berufsunfähigkeit / MetallRente.BU - und bei der staatlich geförderten Riester-Rente / MetallRente.Riester Welche Branchen können am Versorgungswerk teilnehmen? - Metall - und Elektroindustrie - Stahl, Holz und Kunststoff - Textil und Bekleidung Prinzipiell können nach gesonderter Prüfung auch Unternehmen anderer Branchen der MetallRente beitreten. Wollen Sie mehr Informationen dazu ? Sprechen Sie mich an, ihr Michael Waldhier

MEAG - VermögensManager der Munich Re und der ERGO

MEAG - VermögensManager der Munich Re und der ERGO

Als VermögensManager der Munich Re und der ERGO, haben wir mit der MEAG einen hervorragenden Partner für Finanzanlageprodukte an unserer Seite. Hier haben wir so wohl für sicherheitsorientierte Kunden, als auch für Rendite geprägte Kunden hervorragende Anlagemöglichkeiten.

Uelzener Tierversicherung

Uelzener Tierversicherung

Mit der Uelzener haben wir einen ausgezeichneten Partner wenn es um Tierversicherungen geht. Sie möchten ihr Pferd, ihren Hund, oder ihre Katze mit einer Tierkrankenversicherung, oder OP-Versicherung absichern ? Sprechen Sie mich an. Ich rechne Ihnen gern ein Angebot.

DANV - Deutsche Anwalts- und Notar-Versicherung

DANV - Deutsche Anwalts- und Notar-Versicherung

Seit mehr als 100 Jahren engagiert sich die DANV als berufsständischer Partner im Bereich der rechts-, steuer-, unternehmensberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Gern informiere ich Sie über die Leistungsstärke, die Kompetenz und den versicherbaren Personenkreis der DANV.

Sorgerechtsverfügung für ihre Kinder

Sorgerechtsverfügung für ihre Kinder

„Natürlich werde ich immer für dich da sein.“ Wer hat diesen Satz nicht schon mal zu seinem Kind gesagt? Denn wer denkt gern daran, was passiert, wenn ein Schicksalsschlag die Kinder von einem Tag auf den anderen ohne sorgeberechtigten Elternteil zurücklässt? Wer sich dann um die minderjährigen Kinder kümmern soll, muss ein Gericht festlegen. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern diese Entscheidung maßgebend beeinflussen. Wir erklären in diesem Merkblatt die Rechtslage und geben Ihnen Tipps für die Formulierung. Was passiert mit den Kindern, wenn die Eltern sterben? Eine schwere Krankheit oder ein tödlicher Unfall kann jeden treffen. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, ist es besonders wichtig, für einen möglichen Unglücksfall vorzusorgen. Dazu zählt auch, sich darüber Gedanken zu machen, wer im schlimmsten Fall die Kinder betreuen soll. Was ohne Sorgerechtsverfügung passiert: Gericht legt Sorgerecht fest Wenn ein Kind beide Eltern bzw. denjenigen verliert, der dasalleinige Sorgerecht besaß, dann entscheidet das Familiengericht darüber, wer sich künftig um das Kind kümmern soll. Stirbt der allein Sorgeberechtigte, so überträgt das Gericht dem anderen Elternteil das Sorgerecht. Dabei muss es jedoch das Wohl des Kindes berücksichtigen. Voraussetzung ist deshalb, dass nichts Gravierendes dagegenspricht. Andernfalls bestimmt das Gericht – wie auch beim Tod beider Elternteile – mit Unterstützung des Jugendamtes einen geeigneten Vormund. Auswahl des Vormundes Oft beauftragen Gerichte Verwandte des Kindes mit der Vormundschaft. Ohne nahe Angehörige kann ein Amtsvormund (Jugendamt) oder ein Vormundschaftsverein bestellt werden. Weitverbreitet ist die Annahme, dass Taufpaten „automatisch“ die Vormundschaft erhalten. Das ist allerdings falsch. Taufpaten haben nur eine kirchliche, keine rechtliche Funktion. Sie sollen die religiöse Entwicklung des Patenkindes begleiten und die Eltern in Erziehungsfragen unterstützen. Das war früher noch anders. Damals gehörte auch die Fürsorgepflicht im Fall des frühen Todes der Eltern dazu. Das Familiengericht berücksichtigt bei der Auswahl eines geeigneten Vormundes verschiedene Faktoren. Hierzu zählen der vermutete Wille der Eltern und die Bindung der Kinder an bestimmte Personen. Es beachtet zudem die Vermögenslage und die persönlichen Verhältnisse der Person. In der Praxis ist es aber schwierig, langjährige Familienstreitigkeiten oder Abneigungen miteinzubeziehen. Vormund bekommt Sorgerecht Hat das Gericht einen Vormund bestimmt (z. B. den Bruder der verstorbenen Mutter), übt dieser das Sorgerecht gegenüber dem minderjährigen Kind aus. Er ist dann der rechtliche Vertreter anstelle der Eltern. Dabei muss er das Kind nicht automatisch bei sich aufnehmen. Er kann auch bestimmen, dass sein Mündel bei einer Pflegefamilie oder in einem Heim aufwächst. Für die Ausübung von bestimmten Rechtsgeschäften braucht er die Genehmigung des Gerichts. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Vormund das Haus der verstorbenen Eltern verkaufen muss, um die Ausbildung des Kindes zu finanzieren. Das Gericht übt somit eine Kontrollfunktion aus. Was mit Sorgerechtsverfügung passiert Eltern können mitbestimmen Als Eltern können Sie im Voraus regeln, wer sich nach Ihrem Tod um Ihre Kinder kümmern soll. Setzen Sie dafür handschriftlich eine Sorgerechtsverfügung auf. Alternativ können Sie eine entsprechende Regelung in Ihre letztwillige Verfügung (z. B. Testament) aufnehmen. Voraussetzung für eine Bestimmung der Vormundschaft: Sie sind sorgeberechtigt und haben damit rechtlich gesehen ein Benennungsrecht. Gerichtliche Einwände ausschließen Von Ihren Vorgaben darf das zuständige Gericht nur abweichen, wenn die als Vormund vorgeschlagene Person nicht geeignet ist. Das Gericht prüft unter anderem die Volljährigkeit. Der 17-jährige Bruder kann also nicht als Vormund für die kleine Schwester angegeben werden. Auch sehr alte, gebrechliche Großeltern müssen mit Widerstand des Richters rechnen. Fehlen die entsprechenden Voraussetzungen für eine Vormundschaft, darf das Gericht zum Wohle des Kindes anders entscheiden. Angehörige in die Entscheidung einbeziehen Sie möchten sichergehen, dass Ihre Anordnungen umgesetzt werden? Dann sollten Sie im Vorfeld mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem gewünschten Vormund, darüber sprechen. Auch die Wünsche Ihrer Kinder sollten Sie berücksichtigen: Kinder ab 14 Jahren können sich der von den Eltern angeordneten Regelung widersetzen. Inhalt der Sorgerechtsverfügung In Ihrer handschriftlichen Verfügung sollten Sie namentlich benennen, wer im Todesfall oder bei einer schweren Krankheit Vormund für die minderjährigen Kinder sein soll. Sinnvoll ist es, zusätzlich einen Ersatzvormund zu benennen. Vielleicht ist die vorgesehene Person ja zum fraglichen Zeitpunkt selbst nicht in der Lage, die zugesagten Pflichten zu erfüllen. Wenn sie unseren ERGO Rechtsschutz haben, vermitteln wir Ihnen spezialisierte Rechtsanwälte, die Sie kompetent dazu beraten und eine Sorgerechtsverfügung für Sie erstellen. Wenn Sie mehr Informationen dazu wünschen, rufen Sie mich an oder vereinbaren gleich hier einen Termin.

Testament

Testament

Was passiert nach meinem Tod ? Viele Menschen in Deutschland wissen nicht genau, was nach dem Tod mit ihrem Vermögen passiert. Insbesondere ältere Menschen fühlen sich häufig überfordert und glauben, dass es keiner Vorsorge bedarf. Doch das ist ein Irrglaube. Auch um kleine Vermögen oder Schulden der Erblasser wird gestritten. Eine passende Regelung des Erbes erspart den Hinterbliebenen viel Ärger. Unser Partner unterstützt Sie bei der Gestaltung von Testamenten und erläutert Ihnen, wie sie Streit zwischen Erben noch zu Lebzeiten vermeiden können. Sie beraten Sie und schreiben Ihnen die notwendigen Texte im Entwurf vor. Sie müssen das Ganze dann nur noch handschriftlich abschreiben und unterschreiben, damit es rechtskräftig ist. Wenn sie unseren ERGO Rechtsschutz haben, erstellt Ihnen eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf dieses Thema spezialisiert ist, einen Testamententwurf. Wenn Sie mehr Informationen dazu wünschen, rufen Sie mich an oder vereinbaren gleich hier einen Termin.